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Fallen Stanzwerkzeuge, an denen Elektromotoren, pneumatisch betätigte Schieber, Messer u.ä. montiert sind, im Sinne einer unvollständigen Maschine unter die Maschinenrichtlinie?

unabhängig von den angebrachten Motoren oder pneumatischen Schaltern. Da bereits die Voraussetzungen für auswechselbare Ausrüstungen vorliegen, erübrigt sich die Diskussion darüber, inwieweit es sich um eine unvollständige Maschine handelt, denn für auswechselbare Ausrüstungen sind, im Gegensatz zu den unvollständigen Maschinen, die Beschaffenheitsanforderungen des Anhangs I der Richtlinie 2006/42/EG ...

Stand: 06.05.2013

Dialog: 18465