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Frage zum Thema Warnkleidung beim Winterdienst und Straßenunterhaltung.

Gemäß Verwaltungsvorschrift zu § 35 (6) der Straßenverkehrsordnung - StVO muss die Hintergrundfarbe von Warnkleidung für Personen, die diese im öffentlichen Straßenverkehr tragen, fluoreszierendes Orange-Rot oder fluoreszierendes Gelb sein. Siehe hierzu auch die Regelungen für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen und Abschnitt 4 der DGUV Information 212-016 - Warnkleidung (bisher BGI/DGUV ...

Stand: 24.02.2015

Dialog: 9939