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Ist es erforderlich, dass Betriebstechniker, die Laborabzüge prüfen, persönliche Schutzausrüstung (speziell Atemschutz) tragen?

Grundsätzlich ist Atemschutz bei der Prüfung eines Laborabzugs nicht erforderlich, wenn dieser frei von Chemikalien ist. Durch entsprechende Spülungs- und Reinigungsmaßnahmen von Behältern und Leitungen sollte sichergestellt sein, dass im Abzug keine Reste Flusssäure mehr vorhanden sind (siehe auch GESTIS-Stoffdatenbank)Folgendes ist anzumerken:Die mindestens einmal jährlich durchzuführenden ...

Stand: 07.11.2019

Dialog: 4623