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Welche Arbeitskleidung und Arbeitsschutzkleidung für Beschäftigte einer Werkstatt muss der Arbeitgeber stellen? Wie ist der "Blaumann" einzustufen?

die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe gezeigt. Die Kosten für Arbeitskleidung müssen im Gegensatz zur Schutzkleidung im Regelfall nicht vom Arbeitgeber übernommen werden. Die Kosten für Arbeitskleidung müssen ggf. dann vom Arbeitgeber getragen werden, wenn das Arbeitsverfahren eine ständige und starke Verschmutzung der Arbeitskleidung bedingt und hierdurch für den Beschäftigten eine Gefährdung ...

Stand: 12.07.2019

Dialog: 11277