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Müssen in ständig besetzten Wachen der Berufsfeuerwehr auch in den Bereitschaftszeiten Sicherheitschuhe getragen werden?

Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung ermitteln, welchen Arbeitnehmern persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen sind. Auch unter Ziff. 3.1.1 der DGUV Regel 112-191 "Benutzung von Fuß- und Beinschutz" wird auf die Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung hingewiesen.Die Gefährdungsbeurteilung muss insbesondere beinhalten:- Art und Umfang ...

Stand: 08.10.2019

Dialog: 6458