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Muss ein Arbeitgeber den Beschäftigten, die sowohl Bürotätigkeit als auch Bauleittätigkeit wahrnehmen, Wetterschutzkleidung zur Verfügung stellen?

ist.“Entscheidend für das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung wird sein, in welchem Umfang ein Bauleiter Tätigkeiten auf der Baustelle wahrnimmt, dadurch gesundheitsgefährdenden Witterungseinflüssen ausgesetzt ist und Wetterschutzkleidung benötigt. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung kann sich der Arbeitgeber durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/ den Betriebsarzt unterstützen ...

Stand: 08.07.2019

Dialog: 5600