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Dürfen bei Havarien (z.B. Leckagen von größeren Mengen an Gefahrstoffen) Mitarbeiter Halbmasken aufsetzen, obwohl sie keiner Vorsorgeuntersuchung (G26) unterzogen wurden?

Der Arbeitgeber hat gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, um hierbei die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundene Gefährdung zu ermitteln und festzulegen, welche Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich sind. Anscheinend ist in Ihrem Betrieb im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgestellt worden, dass an den geschlossenen Systemen Leckagen auftrete ...

Stand: 08.02.2023

Dialog: 17497