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Stimmt es, dass bei Schutzbrillen mit Sehstärke keine Anpassungen (andere Bügel oder andere Auflagepads) vorgenommen werden dürfen?

In der PSA Verordnung ist geregelt unter welchen Umständen man zum Hersteller wird. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn man an einem Produkt maßgebliche Änderungen vornimmt. Bezogen auf Schutzbrillen wäre dies also der Austausch von Bügeln, Auflagepads, Gläsern, überhaupt Teile des Rahmens oder - sofern nicht Bügel sondern eine Bebänderung verwandt werden- der Austausch dieser.Kurz ...

Stand: 19.07.2018

Dialog: 42363