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Ist der Arbeitgeber verpflichtet, für Arbeiten im Freien (Kältearbeit im Winter) neben speziellen Kälteschutzjacken zusätzlich noch warme Unterwäsche/Socken bereitzustellen?

Maßnahmen des Arbeitsschutzes müssen stets vom Arbeitgeber auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung getroffen werden. Beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung und dem Festlegen der Maßnahmen soll sich der Arbeitgeber von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt beraten und unterstützen lassen.Vor der Auswahl und dem Einsatz von Schutzkleidung hat der Arbeitgeber ...

Stand: 11.03.2020

Dialog: 16063

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