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Wer ist zuständig für die Bereitstellung von Sicherheitsschuhen bei beschäftigten Freigängern der JVA in Betrieben?

Bei einer Beschäftigung von Freigängern sind zwei Situationen zu unterscheiden:1. Beschäftigung im Rahmen eines freien Beschäftigungsverhältnisses ( § 39 Strafvollzugsgesetz - StVollzG)2. Zugewiesene Beschäftigung ( § 37 StVollzG)Zu 1. Bei einer Beschäftigung im Rahmen eines freien Beschäftigungsverhältnisses obliegen dem Betrieb die Arbeitgeberpflichten gemäß Arbeitsschutzgesetz und somit ...

Stand: 04.07.2019

Dialog: 2497