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Ist es richtig, dass Fahrzeuge mit TÜV-Kennzeichen nicht der jährlichen UVV-Prüfung nach DGUV Vorschrift 70 unterliegen?

eine Prüffrist empfehlen. Die Verantwortung des Unternehmers bleibt dabei unberührt.Wenn die o.g. Kriterien nicht dagegensprechen, sollten aus organisatorischen Gründen die wiederkehrenden Prüfungen in Zusammenhang mit den Fahrzeuginspektionen oder den Hauptuntersuchungen nach § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erfolgen."Die "Prüfung auf Betriebssicherheit" ist unter Nummer 2 folgendermaßen ...

Stand: 06.03.2023

Dialog: 10210

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