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Müssen Anschlagmittel täglich geprüft werden?

Sichtprüfung der von ihnen genutzten Lastaufnahme- bzw. Anschlagmittel ist insofern erforderlich, um die unter § 4 Abs.5 BetrSichV genannte Forderung zu erfüllen: "Der Arbeitgeber hat weiterhin dafür zu sorgen, dass Arbeitsmittel vor ihrer jeweiligen Verwendung durch  Inaugenscheinnahme und erforderlichenfalls durch eine Funktionskontrolle auf offensichtliche Mängel kontrolliert werden und Schutz ...

Stand: 25.11.2016

Dialog: 13586

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