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Wenn nach der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel eine Verkürzung der Prüffristen erforderlich wird, müssen dann alle Prüfplaketten erneuert werden?

. durch Aushänge am schwarzen Brett, Intranet Information der Beschäftigten etc.). Gängige Praxis wäre es jedoch, das verlängerte Prüfintervall erst nach der nächsten anstehenden Prüfung anzuwenden, so dass dann die Betriebsmittel korrekt gekennzeichnet werden können. ...

Stand: 30.06.2016

Dialog: 26946