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In welchen Vorschriften sind die Prüfungsintervalle genannt von a) Körper-Notduschen, b) Augen-Notduschen, c) Augen-Spülflaschen?

sind Notduschen (Augenduschen und Körpernotduschen) in regelmäßigen Abständen (in der Regel 1x monatlich) zu prüfen. "Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Körper- und Augennotduschen mindestens einmal monatlich durch eine von ihm beauftragte Person auf Funktionsfähigkeit geprüft werden. Bei der Prüfung sind neben dem Volumenstrom das Bild der Wasserverteilung des Kopfes und die Qualität des Wassers ...

Stand: 03.03.2017

Dialog: 9674