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Gilt die Faustfeuerwaffe von z.B. Sicherheitsdiensten als Arbeitsmittel und fällt damit unter die BetrSichV? Müssen Waffen wiederkehrend geprüft werden und welche Prüffristen gelten bzw. werden empfohlen?

23 (bzw. je nach Rechtsstatus gemäß dem Satzungsrecht der Unfallversicherungsträger: DGUV-Vorschrift 24) "Wach- und Sicherungsdienste" wird zur Frage der wiederkehrenden Prüfungen im § 19 Abs.2 ausgeführt: "Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Schusswaffen bei Verdacht auf Mängel, mindestens jedoch einmal jährlich durch Sachkundige hinsichtlich ihrer Handhabungssicherheit geprüft ...

Stand: 19.05.2017

Dialog: 29190