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Welche Konsequenzen ergeben sich für die Sifa als auch für den Unternehmer für den Fall eines Arbeitsunfalles, wenn die Maschinendokumente des Herstellers nicht vorliegen?

und Anlagenbeschreibungen möglich ist Unbeschadet der inverkehrbringungsrechtlichen Vorschriften ergeben sich folgende mögliche Konsequenzen für die a) Sicherheitsfachkraft (Sifa), als auch für den b) Arbeitgeber (AG) für den Fall eines Arbeitsunfalles ohne vorliegender Dokumentation des Herstellers und keiner oder mangelhafter Gefährdungsbeurteilung. Zu a)Die Fachkraft für Arbeitssicherheit trägt Verantwortung ...

Stand: 03.05.2018

Dialog: 42273