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Dürfen an Baukrane zwecks Diebstahlsicherung Kreissägen, Leitern und ähnliches in der arbeitsfreien Zeit angehangen werden?

werden in den zugehörigen Durchführungsanweisungen explizit Kreissägen, Leitern und Werkzeugkisten genannt. Weiterhin wird im Absatz 11 des § 30 der DGUV Vorschrift 52 gefordert, dass der Kranführer die Steuereinrichtung im Handbereich behalten muss, solange eine Last am Kran hängt.Somit sollte die vom Arbeitgeber durchzuführende Gefährdungsbeurteilung in Bezug auf die gestellte Frage zu dem Ergebnis kommen ...

Stand: 05.03.2020

Dialog: 5267