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Ist es zulässig, den Mannkorb einer Hubarbeitsbühne zu verlassen, um auf einer gesicherten Plattform (Handlauf,Knieleiste usw) Arbeiten auszuführen?

ist ein Arbeitsplatz und keine Aufstiegshilfe, kein Aufzug und kein Kran!" (Kapitel 6.4 der DGUV Infomation 208-019). Hier werden auch weitere Informationen angeboten, unter welchen begründeten Einzelfällen ein Aussteigen möglich ist.Letzendlich sollten die möglichen Alternativen, um Arbeiten an hochgelgenen Arbeitsplätzen durchzuführen, insbesondere unter Nutzung einer Hubarbeitsbühne, in Absprache ...

Stand: 20.08.2020

Dialog: 12276