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Welche Voraussetzungen müssen "Karabiner" erfüllen, um als Lastaufnahmemittel im Hebezeugbetrieb (vgl. DGUV-Regel 100-500 Kapitel 2.08) eingesetzt werden zu dürfen?

" sind darin nicht erwähnt, vermutlich um Verwechslungen vorzubeugen.Bei dem von Ihnen angesprochen Gegenstand handelt es sich im Bereich der Lastaufnahme im Zusammenhang mit Hebezeugen definitionsgemäß um ein "Anschlagteil" in Form eines Hakens, wie es z. B. an Anschlagketten Verwendung findet (vgl. DIN EN 818-4:2008-12). Diese Bauteile unterliegen gem. Artikel 2 Buschstabe d) der Maschinen-Richtline 2006 ...

Stand: 19.02.2020

Dialog: 43050