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Wer ist beim Überlassen bzw. Verleih von Arbeitsmitteln an Fremdfirmen für diese Arbeitsmittel (Flurförderzeuge, Hallenkrane) verantwortlich?

Arbeitsmittels ausdrücklich zugestimmt haben muss..Unter Punkt A 5.3 der LASI-Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung- LV 35 wird die Frage der Verantwortlichkeit zu den Arbeitgeberpflichten beim Überlassen von Arbeitsmitteln folgendermaßen erläutert: "Grundsätzlich ist der Arbeitgeber, der seinen Beschäftigten ein Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, für die Erfüllung der Anforderungen der BetrSichV ...

Stand: 07.08.2023

Dialog: 11448