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Welche Pflichten hat ein Verein als Betreiber einer Krananlage?

Das Inverkehrbringen und der Gebrauch des Drehkrans ist bei der Fragestellung konsequent voneinander zu trennen. Für das Inverkehrbringen, und zwar für jeden einzelnen Handelsschritt zwischen Hersteller bzw. Importeur und dem Kunden, ist die Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung - 9. ProdSV) in Verbindung mit der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments ...

Stand: 12.11.2020

Dialog: 42241