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Müssen Betriebsanleitungen für Fahrzeughebebühnen in der Sprache des Landes verfasst werden, in dem die Hebebühne verkauft wird oder reicht eine Anleitung in englischer Sprache?

Bevollmächtigten beauftragtes Fachpersonal bestimmt ist, in nur einer Sprache der Gemeinschaft abgefasst werden, die von diesem Fachpersonal verstanden wird.Die Betriebsanleitung ist nach den im Folgenden genannten Grundsätzen abzufassen. 1.7.4.1. Allgemeine Grundsätze für die Abfassung der Betriebsanleitunga) Die Betriebsanleitung muss in einer oder mehreren Amtssprachen der Gemeinschaft abgefasst ...

Stand: 30.05.2017

Dialog: 17361