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Sind Fitnessgeräte in einem Fitness-Studio, an welchen die Beschäftigten den Kunden "aktiv" Übungen zeigen, im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung zu betrachten?

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt für die Verwendung von Arbeitsmitteln (§ 1 BetrSichV). Im § 2 BetrSichV wird definiert, dass Verwendung jegliche Tätigkeiten mit den Arbeitsmitteln umfasst. Arbeitsmittel wiederum sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden.Wenn Beschäftigte in einem Fitnessstudio den Kunden an den Geräten aktiv Übungen ...

Stand: 31.05.2022

Dialog: 24023