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Was ist bei selbst hergestellten Arbeitsmitteln für den Eigengebrauch hinsichtlich der BetrSichV zu beachten?

und/oder baut und für die Übereinstimmung der Maschine oder unvollständigen Maschine mit dieser Richtlinie im Hinblick auf ihr Inverkehrbringen unter ihrem eigenen Namen oder Warenzeichen oder für den Eigengebrauch verantwortlich ist."Im Gegensatz zur Maschinenrichtlinie werden Arbeitsmittel für den Eigengebrauch beispielsweise von der Richtlinie 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie) nicht erfasst, so ...

Stand: 17.02.2024

Dialog: 24733