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Müssen Betriebsanleitungen für Fahrzeughebebühnen in der Sprache des Landes verfasst werden, in dem die Hebebühne verkauft wird oder reicht eine Anleitung in englischer Sprache?

in Verkehr gebracht und/oder in Betrieb genommen wird. Die der Maschine beiliegende Betriebsanleitung muss eine „Originalbetriebsanleitung“ oder eine „Übersetzung der Originalbetriebsanleitung“ sein; im letzteren Fall ist der Übersetzung die Originalbetriebsanleitung beizufügen. Abweichend von den vorstehenden Bestimmungen kann die Wartungsanleitung, die zur Verwendung durch vom Hersteller oder von seinem ...

Stand: 30.05.2017

Dialog: 17361