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Sind Gasverbrauchseinrichtungen, die zur Durchführung von Brenn- und Schneidarbeiten verwendet werden, Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV?

Werden Gasverbrauchseinrichtungen, Druckgasflaschen bzw. ortsbewegliche Druckgeräte von Arbeitnehmern bei der Arbeit benutzt und werden diese vom Arbeitgeber bereitgestellt, handelt es sich um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (§ 2 Abs. 1 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV). Bezüglich der anzuwendenden Vorschriften zum Betrieb bzw der Beschaffenheit muss ...

Stand: 20.04.2017

Dialog: 3590