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Sind Fitnessgeräte in einem Fitness-Studio, an welchen die Beschäftigten den Kunden "aktiv" Übungen zeigen, im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung zu betrachten?

zeigen, werden die Fitnessgeräte von den Beschäftigten des Fitnessstudios bei ihrer Arbeit verwendet und sind somit Arbeitsmittel. Vor der Verwendung von Arbeitsmitteln hat der Arbeitgeber die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten (§ 3 BetrSichV).  ...

Stand: 31.05.2022

Dialog: 24023