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Muss ich aufgrund der Betriebssicherheitsverordnung meine (alten) Arbeitsmittel nachrüsten?

werden (dies gilt analog auch für die Montage von Arbeitsmitteln nach dem Stand der Technik (§ 6 (3) Satz 1 Nr. 1 BetrSichV)).Bestandsschutz für bereits getätigte Investitionen (alte Arbeitsmittel, Maschinen etc.) gibt es folglich nur begrenzt. Alte Arbeitsmittel müssen zwar nicht ausgetauscht werden, wenn sich der Stand der Technik weiterentwickelt, der Arbeitgeber muss jedoch unter Berücksichtigung ...

Stand: 06.09.2018

Dialog: 1190