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In der Betriebssicherheitsverordnung (§ 12) wird von beauftragten Beschäftigten gesprochen. In welcher Form müssen, sollten, können diese Beschäftigten rechtlich einwandfrei "beauftragt" werden?

ist die Umsetzung von Artikel 6 Buchstabe a der Richtlinie 2009/104/EG (vgl. § 9 der BetrSichV 2002)."In Artikel 6 Buchstabe 6 a der Richtlinie 2009/104/EG steht:„Ist die Benutzung eines Arbeitsmittels mit einer möglichen spezifischen Gefährdung der Sicherheit oder Gesundheit der Arbeitnehmer verbunden, so trifft der Arbeitgeber die erforderlichen Vorkehrungen, damitdie Benutzung des Arbeitsmittels den hierzu ...

Stand: 07.01.2021

Dialog: 42927