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Was ist bei selbst hergestellten Arbeitsmitteln für den Eigengebrauch hinsichtlich der BetrSichV zu beachten?

Zur Interpretation von § 5 Abs.3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):"Arbeitsmittel, die der Arbeitgeber für eigene Zwecke selbst hergestellt hat, müssen den grundlegenden Sicherheitsanforderungen der anzuwendenden Gemeinschaftsrichtlinien entsprechen."Hiermit ist gemeint, dass auch selbst hergestellte Arbeitsmittel den Sicherheitsanforderungen beispielsweise der Maschinenrichtlinie, der Dru ...

Stand: 17.02.2024

Dialog: 24733