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Müssen für Maschinen, die vor dem 1.1.1993 als Neuanlagen gekauft wurden, Typenschilder und Betriebsanleitungen vorhanden sein?

der alten Betriebssicherheitsverordnung übernommen worden. Ergeben sich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung weiterhin Gefährdungen, sind weitere, den Stand der Technik beschreibende Anforderungen der TRBS zu berücksichtigen (§ 4 Abs. 3 Betriebssicherheitsverordnung). Auch können dann die zur Maschinenrichtlinie erlassenen Normen zur Beurteilung herangezogen werden. ...

Stand: 26.12.2015

Dialog: 25623