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In der Betriebssicherheitsverordnung (§ 12) wird von beauftragten Beschäftigten gesprochen. In welcher Form müssen, sollten, können diese Beschäftigten rechtlich einwandfrei "beauftragt" werden?

Die Form der Beauftragung von Beschäftigten gemäß § 12 Abs. 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist weder in der Betriebssicherheitsverordnung noch in einer Technischen Regel zur BetrSichV festgelegt.Es findet sich auch kein Hinweis zur Form der Beauftragung in der Begründung zur neuen Betriebssicherheitsverordnung des BMAS. Dort lässt sich zu § 12 (3) folgendes nachlesen:"Absatz 3 ist die ...

Stand: 07.01.2021

Dialog: 42927