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Braucht man für ein Gefahrstofflager (max. 1.000 l) einen Prüfbericht gem. BetrSichV?

in explosionsgefährdeten Bereich“ zuzuordnen wären. Diese Anlage im explosionsgefährdeten Bereich wäre dann prüfpflichtig (vor Inbetriebnahme und wiederkehrend) nach Anhang 2 Abschnitt 3 der Betriebssicherheitsverordnung. Die Prüfungen dürften von einer befähigten Person durchgeführt werden, so dass dann die Ergebnisse der Prüfungen aufzuzeichnen sind. Der Inhalt der Aufzeichnungen ist durch § 17 ...

Stand: 09.06.2015

Dialog: 24021