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Fallen stationäre elektrische Einrichtungen, wie z. B. Steckdosen und Beleuchtungsanlagen, unter die Betriebssicherheitsverordnung?

Der Begriff "Arbeitsmittel" ist im § 2 Abs.1 der Betriebssicherheitsverordnung wie folgt definiert:"Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen."In den LV 35 Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung, die vom Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik herausgegeben werden, wird die Frage, o ...

Stand: 04.02.2021

Dialog: 18283