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Werden Schrankenanlagen an Ein- bzw. Ausfahrten zum Betriebsgelände zu kraftbetätigten Toren gezählt?

Hinweise), gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - in Verbindung mit § 3 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - und § 3 Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV - eine Gefährdungsbeurteilung, hier speziell für den Einsatz und Gebrauch der Schrankenanlage, zu erstellen. Hierbei sind mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminderung durch den Arbeitgeber ...

Stand: 14.08.2018

Dialog: 20241