Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Werden Schrankenanlagen an Ein- bzw. Ausfahrten zum Betriebsgelände zu kraftbetätigten Toren gezählt?

A 1.7 "Türen und Tore" finden sich in Bezug auf kraftbetätigte Tore die folgenden Definitionen:    "3.15 Tore sind bewegliche Raumabschlüsse, vorzugsweise für den Verkehr mit Fahrzeugen und für den Transport von Lasten mit oder ohne Personenbegleitung."    "3.8 Türen und Tore sind kraftbetätigt, wenn die für das Öffnen oder Schließen der Flügel erforderliche Energie  ollständig oder teilweise ...

Stand: 14.08.2018

Dialog: 20241