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Werden Schrankenanlagen an Ein- bzw. Ausfahrten zum Betriebsgelände zu kraftbetätigten Toren gezählt?

zu dokumentieren. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung wird der Arbeitgeber durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützt.Hinweise:Tore sind Bauprodukte und fallen in den Anwendungsbereich des Bauprodukten-Gesetzes. Kraftbetriebene Tore fallen zusätzlich in die Anwendungsbereiche der Maschinenverordnung, der Niederspannungs-Verordnung und des Gesetzes über elektromagnetische ...

Stand: 14.08.2018

Dialog: 20241