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Wer darf die Gefährdungsbeurteilung für einen Dampfkessel durchführen?

der Gefährdungsbeurteilung finden Sie bei der BAuA.Dampfkessel:Der § 3 Absatz 1 BetrSichV legt fest, dass der Arbeitgeber vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten hat.Nach § 3 Absatz 3 BetrSichV darf die Gefährdungsbeurteilung nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt ...

Stand: 12.08.2020

Dialog: 43206