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Wer darf die Gefährdungsbeurteilung für einen Dampfkessel durchführen?

"Gefährdungen durch Dampf und Druck".Unter der Nummer 3 der TRBS 1111 ist u. a. noch folgendes nachzulesen:"(1) Für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung einschließlich der Dokumentation ist der Arbeitgeber im Rahmen seiner betrieblichen Organisation verantwortlich (§ 3 Absatz 1 Satz 1 BetrSichV). Er kann ihm obliegende Aufgaben entsprechend § 13 Absatz 2 ArbSchG schriftlich übertragen. Nähere Angaben ...

Stand: 12.08.2020

Dialog: 43206