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Die Wartung unserer Dampfkesselanlage übernimmt eine externe Firma. Diese muss auch in den Kessel einsteigen. Wer muss das Befahrkonzept für den Dampfkessel erstellen?

und durchzuführen, dass diese wirksam sind. Jeder Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass seine Beschäftigten die gemeinsam festgelegten Schutzmaßnahmen anwenden.Fazit: Für das grundsätzliche Befahrkonzept (Einstiegsmöglichkeiten, Freigabeverfahren etc.) ist der Betreiber der Kesselanlage zuständig. Die Wartungsfirma muss darauf aufbauend für ihre Beschäftigten eine Gefährdungsbeurteilung ...

Stand: 14.11.2018

Dialog: 42496