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Muss für einen Aufzug, der nur als Lastenaufzug verwendet wird und dies der Belegschaft bekannt ist, eine Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung erstellt und vorgehalten werden?

zu geben, gegebenenfalls sind schadhafte Schachttüren gegen Zutritt zu sichern und weitergehende Maßnahmen einzuleiten, um gefährliche Zustände zu beheben. (3) Die Angaben zum bestimmungsgemäßen Betrieb und zur Bedienung der Aufzugsanlage, die in den technischen Unterlagen bzw. in der Betriebsanleitung enthalten sind, müssen, soweit für eine sichere Verwendung erforderlich, Beschäftigten ...

Stand: 17.05.2024

Dialog: 43951

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