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Wer ist für die Gefährdungsbeurteilung einer Aufzugsanlage verantwortlich, die von mehreren Arbeitgebern genutzt wird?

Wenn alle Arbeitgeber in einem Mietverhältnis stehen, nutzt der Vermieter den Aufzug zu wirtschaftlichen Zwecken und ist daher für die Prüfung verantwortlich. In diesem Fall steht der Vermieter dem Arbeitgeber gleich (§ 2 Abs. 3 Nr. 1 BetrSichV - Betriebssicherheitsverordnung). Sollten die Arbeitgeber eine Eigentümergemeinschaft bilden, müssen sie sich hinsichtlich der Prüfungen (Fristen ...

Stand: 12.01.2017

Dialog: 27540

Muss in einem Aufzug (aus den 1990er-Jahren) ein Rauchabzugssystem nachgerüstet werden, oder greift hier der Bestandschutz?

, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie− sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnissezu berücksichtigen.Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, dass ein auf dem Markt bereitgestelltes Arbeitsmittel unter Berücksichtigung der innerbetrieblichen Einsatzbedingungen und der auszuführenden Arbeiten nicht ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen sicher verwendet werden kann, hat der Arbeitgeber geeignete ...

Stand: 22.04.2021

Dialog: 43269