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Wann steht eine Aufzugsanlage nach TRBS 3121, 3.4.3 (4) "zur Verwendung zur Verfügung"?

Eine Aufzuganlage steht dann „zur Verwendung zur Verfügung“, wenn sie genutzt werden kann. Steht sie nicht mehr zur Verfügung, weil sie abgeschaltet wurde, kann sie nicht genutzt (verwendet) werden. Die Erreichbarkeit des Notdienstes und die Befreiung einer eingeschlossenen Person aus dem Fahrkorb erübrigt sich somit. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass der Aufzug nur dann genutzt werden kann ...

Stand: 03.07.2020

Dialog: 43175

Muss in einem Aufzug (aus den 1990er-Jahren) ein Rauchabzugssystem nachgerüstet werden, oder greift hier der Bestandschutz?

, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie− sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnissezu berücksichtigen.Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, dass ein auf dem Markt bereitgestelltes Arbeitsmittel unter Berücksichtigung der innerbetrieblichen Einsatzbedingungen und der auszuführenden Arbeiten nicht ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen sicher verwendet werden kann, hat der Arbeitgeber geeignete ...

Stand: 22.04.2021

Dialog: 43269