Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Wann steht eine Aufzugsanlage nach TRBS 3121, 3.4.3 (4) "zur Verwendung zur Verfügung"?

Eine Aufzuganlage steht dann „zur Verwendung zur Verfügung“, wenn sie genutzt werden kann. Steht sie nicht mehr zur Verfügung, weil sie abgeschaltet wurde, kann sie nicht genutzt (verwendet) werden. Die Erreichbarkeit des Notdienstes und die Befreiung einer eingeschlossenen Person aus dem Fahrkorb erübrigt sich somit. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass der Aufzug nur dann genutzt werden kann ...

Stand: 03.07.2020

Dialog: 43175