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Rechercheergebnisse

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Müssen bei Altanlagen (hier Aufzüge), unabhängig vom Risiko, bei Normänderungen immer die Anforderungen des Standes der Technik nachgerüstet werden?

sowie die Wartungsfirma, für ihre Beschäftigten Gefährdungsbeurteilungen erstellen und die ermittelten Schutzmaßnahmen umsetzen.Die Empfehlung zur Betriebssicherheit, EmpfBS 1114 „Anpassung an den Stand der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln“, gibt hierzu weitere Informationen und zeigt an einigen Beispielen die Umsetzung auf.Da es sich hier um einen konkreten Einzelfall handelt, empfehlen wir Ihnen ...

Stand: 26.06.2019

Dialog: 42761

Darf ein Lastenaufzug ohne Fahrkorbabschluss eine innen angebrachte Bedieneinheit haben?

Nach § 4 Abs. 1 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - dürfen Arbeitsmittel, der Aufzug ist auch ein Arbeitsmittel, erst dann verwendet werden, wenn der Arbeitgeber1.eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat,2.die dabei ermittelten Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen hat und3.festgestellt hat, dass die Verwendung der Arbeitsmittel nach dem Stand der Technik sicher ...

Stand: 14.01.2025

Dialog: 27770