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Ist eine `Totmannschaltung` anstelle des selbsthaltenden Steuerbefehls zur sicherheitstechnischen Ertüchtigung einer Aufzugsanlage ausreichend?

Nur die Ausführung als Totmannsteuerung kann nicht als ausreichend angesehen werden. Zusätzlich muss die Außensteuerung (Anholen des Fahrkorbes an den Haltestellen) außer Betrieb genommen werden. Außerdem ist eine auf die Betriebsweise des Aufzuges abgestimmte Einweisung des Aufzugführers erforderlich und in der Regel reicht ein Aufzugführer nicht aus, da die Verfügbarkeit des Aufzuges von der Arb ...

Stand: 12.01.2017

Dialog: 5801