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Muss für einen Aufzug, der nur als Lastenaufzug verwendet wird und dies der Belegschaft bekannt ist, eine Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung erstellt und vorgehalten werden?

nicht gelagert und Zugänge zum Schacht und zu den vorgenannten Räumen nicht verstellt sind,-Zugänge und Wartungsöffnungen zur Aufzugsanlage unter Verschluss gehalten werden, zugehörige Schlüssel und solche für die Steuerungseinrichtungen und die Notentriegelung verfügbar sind und nicht an Unbefugte abgegeben werden, -hydraulisch angetriebene Aufzugsanlagen über den Hauptschalter für eine längere Zeit nur außer ...

Stand: 17.05.2024

Dialog: 43951