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Muss für einen Aufzug, der nur als Lastenaufzug verwendet wird und dies der Belegschaft bekannt ist, eine Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung erstellt und vorgehalten werden?

Betrieb genommen werden, wenn sich ihre Fahrkörbe in der untersten Haltestelle befinden, -falls erforderlich, weitergehende Maßnahmen für eine sichere Verwendung mit dem Instandhaltungsunternehmen abgestimmt werden. (4) Für andere Aufzugsanlagen als Personen- und Lastenaufzugsanlagen, z. B. Fassadenbefahranlagen, Baustellenaufzüge mit Personenbeförderung, muss der Arbeitgeber unter Berücksichtigung ...

Stand: 17.05.2024

Dialog: 43951

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