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Ist es zulässig, einen Lastenaufzug zu verwenden, bei dem die Steuerung und der Gewichtspositionssensor einen Defekt haben?

Nein, dies ist nicht zulässig.In der Regel ist ein Aufzug eine überwachungsbedürftige Anlage, für die weitergehende Anforderungen gelten. So sind z. B. die Prüfungen durch eine zugelassene Überwachungsstelle durchzuführen. Unabhängig davon ist der Aufzug ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Nach § 5 der BetrSichV darf der Arbeitgeber nur Arbeitsmittel zur Verfüg ...

Stand: 22.02.2024

Dialog: 43889