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Ist für die Befähigung der Personenrettung aus Aufzügen die Schulung befähigte Person Aufzug nach TRBS 3121 erforderlich oder reicht eine Einweisung auf einen Aufzug aus?

der BAuA heißt es u.a.:"Können ab 2018 nicht mehr "Beauftragte Personen" für die Kontrolle und für die Personenbefreiung benannt werden? Ist nunmehr der "Arbeitgeber" (im weiten Sinne) zuständig und verantwortlich?Der "Arbeitgeber" ist unter Punkt 2.1 TRBS 3121 (Ausgabe Oktober 2018 (GMBl 2018 S. 942 [Nr. 49] vom 15.11.2018)) definiert. Er ist nach Punkt 3.1 Absatz 4 TRBS 3121 ...

Stand: 25.09.2025

Dialog: 44190